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Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung zur Einhaltung über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehender Anforderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung.

Was wird gefördert?

Landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die über die rechtlich bindenden Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehenden Anforderungen an die Tierhaltung einhalten. Mitfinanziert werden die Mehrkosten, die durch die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen und laufende Premiumanforderungen entstehen. Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und im Internet veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Voraussetzungen

Der landwirtschaftliche Betrieb muss von der BLE als förderfähig anerkannt sein, Mitglied in einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Alle tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.

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Häufige Fragen zu Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Wer kann Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung

Wie hoch ist die Förderung bei Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit