Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Förderung für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung zur Einhaltung über den Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehender Anforderungen.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Der landwirtschaftliche Betrieb muss von der BLE als förderfähig anerkannt sein, Mitglied in einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.
Alle tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenlandwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung
Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
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