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© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

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Antrag möglichZuschuss

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Förderung für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung zur Einhaltung über den Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehender Anforderungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung.

Was wird gefördert?

Landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die über die rechtlich bindenden Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehenden Anforderungen an die Tierhaltung einhalten. Mitfinanziert werden die Mehrkosten, die durch die Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung von Haltungseinrichtungen und laufende Premiumanforderungen entstehen. Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen nach betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und im Internet veröffentlicht.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der landwirtschaftliche Betrieb muss von der BLE als förderfähig anerkannt sein, Mitglied in einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Alle tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.

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Häufige Fragen zu Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

Wer kann Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?

landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung

Wie hoch ist die Förderung bei Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?

Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)
  • → Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit

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