Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung zur Einhaltung über die Mindeststandards des Tierschutzrechts hinausgehender Anforderungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Der landwirtschaftliche Betrieb muss von der BLE als förderfähig anerkannt sein, Mitglied in einer anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.
Alle tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten
Wer kann Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?
landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung
Wie hoch ist die Förderung bei Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten?
Fördergeber ist Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Bundesweit