Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Die UFK-Garantien bieten Schutz vor Forderungsausfällen bei Krediten an ausländische Kreditnehmer.
Antragsberechtigt sind: deutsche Kreditinstitute und ausländische Kreditnehmer.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland.
Das Vorhaben muss gesamtwirtschaftliches Interesse haben, technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift sein, internationale Umwelt- und Sozialstandards einhalten und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland. Quelle: nrwbank.
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