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Antrag möglichBürgschaft

UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Die UFK-Garantien bieten Schutz vor Forderungsausfällen bei Krediten an ausländische Kreditnehmer.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: deutsche Kreditinstitute und ausländische Kreditnehmer.

Was wird gefördert?

Die UFK-Garantien ermöglichen deutschen Kreditinstituten, Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer zu erhalten. Die finanzierten Vorhaben müssen förderungswürdig sein oder im besonderen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen, insbesondere solche, die der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Rohstoffen dienen. Die Garantien bieten Schutz vor politischen und wirtschaftlichen Risiken. Voraussetzungen sind unter anderem ein gesamtwirtschaftliches Interesse am Vorhaben, technische und betriebswirtschaftliche Ausgereiftheit sowie die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss gesamtwirtschaftliches Interesse haben, technisch und betriebswirtschaftlich ausgereift sein, internationale Umwelt- und Sozialstandards einhalten und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

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Häufige Fragen zu UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer

Wer kann UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer beantragen?

deutsche Kreditinstitute und ausländische Kreditnehmer

Bis wann kann man UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von UFK-Garantien für Kredite an ausländische Kreditnehmer?

Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

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