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Antrag möglichGarantie

Übernahme von Beteiligungsgarantien – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn sich die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an Ihrem Unternehmen beteiligt, kann die Bürgschaftsbank-Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen. Beteiligungen werden übernommen für Existenzgründungen,Betriebsübernahmen,Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen,Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung sowieKooperationen. Die Garantie wird bis zu einer Höhe von 70 Prozent der Beteiligungssumme gewährt. Die garantierte Beteiligung kann bis zu EUR 1,5 Millionen betragen. Ihren Antrag stellen Sie bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG). Diese leitet den Antrag weiter an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Garten- und Landschaftsbaus, Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Angehörige der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Die Übernahme von Beteiligungsgarantien ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Der Höchstbetrag der Beteiligung liegt bei EUR 1,5 Millionen und soll das vorhandene Eigenkapital der Beteiligungsnehmerin oder des Beteiligungsnehmers nicht übersteigen.Die Laufzeit der garantierten Beteiligung sollte normalerweise 7 bis 10 Jahre betragen.

Für eine Sanierung der Finanzverhältnisse gibt es keine Beteiligungen.

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Häufige Fragen zu Übernahme von Beteiligungsgarantien

Wer kann Übernahme von Beteiligungsgarantien beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Übernahme von Beteiligungsgarantien?

Förderbetrag: bis 1.500.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Übernahme von Beteiligungsgarantien?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Garantie
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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