Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe,Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften,Angehörige der Freien Berufe,nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowieVerwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Es muss sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.Beachten Sie, dass das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten haben muss undder Ausbildungszeitraum spätestens am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein muss.
Das Projekt endet, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, spätestens aber am 31.12.2028.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.
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