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Antrag möglichZuschuss

Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Kultusministerium

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Kultusministerium.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe,Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften,Angehörige der Freien Berufe,nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowieVerwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte muss normalerweise in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.Es muss sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz, dem Altenpflegegesetz (AltPflG) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.Beachten Sie, dass das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein und eine Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten haben muss undder Ausbildungszeitraum spätestens am 31.12.2028 mindestens zur Hälfte erfüllt sein muss.

Das Projekt endet, wenn die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, spätestens aber am 31.12.2028.

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Häufige Fragen zu Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wer kann Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände

Wie hoch ist die Förderung bei Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben?

Fördergeber ist Niedersächsisches Kultusministerium. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Niedersachsen

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