Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Gewerbetreibende in Berlin.
Der Förderbetrag liegt bei bis 35.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, zum Beispiel bei Gesellschaften in der Form einer GmbH die einzelnen Personen der Betriebsgesellschaft.
Angestellte eines Gewerbebetriebes sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Umsatzrückgang muss existenzgefährdend sein.
Das heißt, als Betroffene oder Betroffener können Sie aus den verbliebenen Einnahmen der Geschäftstätigkeit Ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken.
Eigene Rücklagen und finanzielle Reserven müssen Sie zuerst ausschöpfen.
Weitere Einkünfte oder privates Vermögen dürfen Ihnen nicht zur Verfügung stehen.Es muss ausgeschlossen sein, dass die Beeinträchtigungen durch Ihr eigenes Verhalten beziehungsweise eigene Möglichkeiten vermieden oder gemildert werden können.Sie müssen den Gewerbebetrieb bereits vor Beginn der Baumaßnahme seit mindestens 6 Monaten an dem betroffenen Standort betrieben haben.Die Straßenbaumaßnahmen müssen unmittelbar vom Land Berlin durchgeführt werden oder wegen der Beteiligung an den Leitungsbetrieben und mehrerer Dienststellen vom Land Berlin koordiniert werden.
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Förderbetrag: bis 35.000 €.
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
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