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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Handwerkskammern zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Handwerk durch überbetriebliche Lehrgänge.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie im Handwerk Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) anbieten oder organisieren und für Internatsunterbringungen mit Verpflegung in der Grundstufe sorgen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Grundstufe bis zu 2/3, in der Fachstufe bis zu 1/3 der vom Heinz-Piest-Institut für den jeweiligen Lehrgang festgestellten Lehrgangskosten je Teilnehmerin und Teilnehmer, aus Landesmitteln für Unterbringungskosten in der Grundstufe je Teilnehmerin und Teilnehmer EUR 60,00 pro Lehrgangswoche mit mindestens 3 Übernachtungen. Als Handwerkskammer können Sie für die Durchführung des ESF+-Teilnehmendenmonitorings eine monatliche Personalausgabenpauschale von EUR 2.367 erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 66.67 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt.

Die Ausbildungsstätte des ausbildenden Betriebes muss sich in Sachsen-Anhalt befinden.

Der Ausbildungsbetrieb darf keine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Einrichtung, Gewerkschaft oder kirchliche Einrichtung sein.

Nicht förderfähig

  • Die oder der Auszubildende muss im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei Ihnen als zuständiger Handwerkskammer eingetragen sein und in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.

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Häufige Fragen zu Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Wer kann Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) beantragen?

Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?

Förderquote: 66.67 %.

Bis wann kann man Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) beantragen?

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zur Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
66.67 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt