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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Grundstufe beträgt jeweils bis zu 50 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.Die Höhe Ihres Zuschusses für Lehrgangskosten in der Fachstufe beträgt jeweils bis zu 33 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Ausbildungsvertrag muss in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

Die Ausbildung muss in einem in der Handwerksrolle Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Gewerbebetrieb erfolgen.Sie müssen die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne, die vom Bundeswirtschaftsministerium für Lehrgänge der Fachstufe beziehungsweise vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit für Lehrgänge der Grundstufe anerkannt werden, berücksichtigen.Sie müssen Ihren Lehrgang normalerweise in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchführen.

Eine Lehrgangswoche umfasst 5 Unterweisungstage.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk

Wer kann Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk beantragen?

Anträge müssen bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk zur Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen
  • → Zuwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • → Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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