Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge müssen bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Ausbildungsvertrag muss in die Lehrlingsrolle einer Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.
Die Ausbildung muss in einem in der Handwerksrolle Mecklenburg-Vorpommern eingetragenen Gewerbebetrieb erfolgen.Sie müssen die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne, die vom Bundeswirtschaftsministerium für Lehrgänge der Fachstufe beziehungsweise vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit für Lehrgänge der Grundstufe anerkannt werden, berücksichtigen.Sie müssen Ihren Lehrgang normalerweise in zusammenhängender Form ohne zeitliche Unterbrechung durchführen.
Eine Lehrgangswoche umfasst 5 Unterweisungstage.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kammern, Vereine
Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk zur Gruppe „esf_plus_ueberbetriebliche_leh". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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