FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger
Antrag möglichZuschuss

Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als anerkannten regionalen Bildungsträger bei der Durchführung von Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Ihre Ausgaben für folgende Veranstaltungstypen, die Sie in Zusammenarbeit mit Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor und weiteren Akteurinnen und Akteuren durchführen: Veranstaltungstyp A (verpflichtend): Bildungsveranstaltung,Veranstaltungstyp A-Zusatz (optional): Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen,Veranstaltungstyp B (optional): Netzwerk-Veranstaltung,Veranstaltungstyp C (optional): öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung (zum Beispiel „Aktionstag“). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Als zuwendungsfähig werden je regionalem Bildungsträger Ausgaben in Höhe von maximal EUR 10.000 pro Jahr anerkannt.Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen. Richten Sie Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen beziehungsweise zur Anerkennung als regionaler Bildungsträger bitte jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Standort Hannover.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.

Frist und Status

Anträge können jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für die einzelnen Veranstaltungstypen bitte folgende Bedingungen: Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.

Sie müssen als regionaler Bildungsträger anerkannt sein.Beantragen Sie eine Anerkennung als regionaler Bildungsträger, müssen Sie unter anderem ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen vorlegen und fachlich, administrativ und organisatorisch für die geplanten Vorhaben geeignet sein.

Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen und Anschaffungen undMaterial- und Sachausgaben für Ver- und Gebrauchsmaterialien.

Erforderliche Unterlagen

  • detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger

Wer kann Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger?

Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger beantragen?

Anträge können jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 10.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle