Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als anerkannter regionaler Bildungsträger Veranstaltungen zu den Themenfeldern Landwirtschaft und nachhaltige Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 10.000 €.
Anträge können jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen aus der Land- und Ernährungswirtschaft oder dem Bildungssektor mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Beachten Sie für die einzelnen Veranstaltungstypen bitte folgende Bedingungen: Veranstaltungstyp A (verpflichtende Bildungsveranstaltung): Die Veranstaltung muss mindestens 1,5 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp A-Zusatz (Vorbereitung/Nachbereitung von Bildungsveranstaltungen, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 3 Zeitstunden für die Durchführung je A-Zusatz-Veranstaltung abgerechnet werden.Veranstaltungstyp B (Netzwerk-Veranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 2 Veranstaltungen abgerechnet werden, die jeweils maximal 3 Zeitstunden umfassen.Veranstaltungstyp C (öffentlichkeitswirksame Informationsveranstaltung, optional): Es dürfen in einem Förderzeitraum maximal 15 Zeitstunden abgerechnet werden.
Sie müssen als regionaler Bildungsträger anerkannt sein.Beantragen Sie eine Anerkennung als regionaler Bildungsträger, müssen Sie unter anderem ein detailliertes Konzept zur Umsetzung der Bildungs- und Informationsveranstaltungen vorlegen und fachlich, administrativ und organisatorisch für die geplanten Vorhaben geeignet sein.
Nicht gefördert werden unter anderem Investitionen und Anschaffungen undMaterial- und Sachausgaben für Ver- und Gebrauchsmaterialien.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen
Förderbetrag: 2.500 € – 10.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge können jährlich im Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.4. gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →