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Transfer Bonus – Förderung in Berlin

Fördergeber: IBB Business Team GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zum Technologie-, Wissens-, Design- oder Gamification transfer durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin..

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt den Technologie- und Wissenstransfer von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den Transfer von Design- Know-how von Unternehmen der Designbranche und Hochschulen in oder an KMU sowie den Gamification transfer. Sie erhalten die Förderung in der Einstiegsvariante für die Ausgaben für externe wissenschaftliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der 1. konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschafts- oder Forschungseinrichtung anfallen, in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer für die Ausgaben für externe Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, durch die neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife gebracht oder (im Bereich der Digitalisierung) entwickelt oder im eigenen Unternehmen implementiert werden, in der Standardvariante im Bereich Designtransfer für die Ausgaben für externe Maßnahmen und Tätigkeiten im Bereich Design, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife ausgestaltet werden sowie in der Standardvariante im Bereich Gamification transfer für die Ausgaben für Maßnahmen und Tätigkeiten zur Gamification und zur Anwendung von Virtual-Reality (VR)- und Augmented-Reality (AR)-Technologien, durch die neue oder erheblich veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- oder Fertigungsreife umgesetzt werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in der Einstiegsvariante bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 7.500, in der Standardvariante im Bereich Technologie- und Wissenstransfer bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000, in der Standardvariante im Bereich Digitalisierung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 45.000, und in der Standardvariante im Bereich Gamification/VR maximal EUR 30.000. Die Standardvariante kann mehrfach bewilligt werden. Dies ist in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren, jedoch höchstens für 3 klar voneinander abgegrenzte Projekte möglich. Die Standardvariante im Bereich der Digitalisierung kann nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Laufzeit eines Projekts soll normalerweise bis zu 6 Monate, im Bereich der Digitalisierung/ Gamification bis zu 12 Monate betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte online vor Beginn des Vorhabens bei der IBB Business Team GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 45.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IBB Business Team GmbH.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Die Standardvariante im Bereich Digitalisierung können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes (einschließlich Software unternehmen) als Anbieter oder als Anwender beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie auch als Unternehmen der Sozialen Ökonomie gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähige Tätigkeit ausüben (Erfüllen der Voraussetzungen des Primäreffekts).

Das Projekt muss dem Bereich „Angewandte Forschung und Entwicklung (FuE)“ zugeordnet werden können.

Ihr Projekt muss technisch umsetzbar erscheinen.

Sie sollen das Projekt im Land Berlin durchführen.

Kooperationen im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers müssen Sie grundsätzlich mit einer öffentlich (grund-)finanzierten oder gemeinnützig tätigen Wissenschafts- beziehungsweise Forschungseinrichtung eingehen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Transfer Bonus

Wer kann Transfer Bonus beantragen?

Technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

Wie hoch ist die Förderung bei Transfer Bonus?

Förderbetrag: bis 45.000 €. Förderquote: 70 %.

Wer ist Fördergeber von Transfer Bonus?

Fördergeber ist IBB Business Team GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 45.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin