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Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zuschuss bis zu 50 % für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V..

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung neuer Gäste, insbesondere von außerhalb Sachsens, sowie die Entwicklung wettbewerbsfähiger oder grenzübergreifender Destinationen. Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung des Images der Destinationen und zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen für die Nutzung von Finanzierungsinstrumenten im Tourismus.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

Voraussetzungen

Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.

Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Detaillierte Kalkulation für jede beantragte Maßnahme

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Häufige Fragen zu Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung

Wer kann Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung beantragen?

Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V.

Wie hoch ist die Förderung bei Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung?

Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen