Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zuschuss bis zu 50 % für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Voraussetzungen
Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.
Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Kalkulation für jede beantragte Maßnahme
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung
Wer kann Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung beantragen?
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V.
Wie hoch ist die Förderung bei Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung?
Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen