Fördergeber: SAB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschuss bis zu 50 % für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung.
Antragsberechtigt sind: Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V..
Die Förderquote beträgt 50 %.
Antragstellung? Bitte stellen Sie Ihren Antrag ab 1
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.
Vorlage einer detaillierten Kalkulation für jede einzelne beantragte Maßnahme.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenTouristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V.
Förderquote: 50 %.
Antragstellung? Bitte stellen Sie Ihren Antrag ab 1
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →