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Antrag möglichZuschuss

Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Staatskanzlei

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Projekten von besonderer europapolitischer Bedeutung, die dazu beitragen, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz von Europa zu erhöhen. Sie erhalten die Förderung unter anderem für Informationsveranstaltungen,die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften,grenzüberschreitende Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern sowieProjekte, die der Unterstützung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei Sie sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Projektes beteiligen müssen. Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Staatskanzlei.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen dem Antrag eine detaillierte schriftliche Projektbeschreibung beilegen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Sie müssen eine zweckentsprechende Verwendung der wirtschaftlichen Mittel gewähren sowie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung verfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • detaillierte schriftliche Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Kopie des aktuellen Vereinsregisterauszuges oder Satzung und Beschlüsse bei nicht eingetragenen Vereinen,Gemeinnützigkeitsbescheinigung,Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Wer kann Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) beantragen?

Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften

Bis wann kann man Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) beantragen?

Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)?

Fördergeber ist Thüringer Staatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.

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