Fördergeber: Thüringer Staatskanzlei
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Staatskanzlei.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen dem Antrag eine detaillierte schriftliche Projektbeschreibung beilegen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.Sie müssen eine zweckentsprechende Verwendung der wirtschaftlichen Mittel gewähren sowie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung verfolgen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Staatskanzlei. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →