FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen
Antrag möglichZuschuss

Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 31 Tagen

Förderung für kleine, innovative Unternehmen zur Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können einen Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland beantragen. Die förderfähigen Leitmessen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt. Förderfähig sind vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau. Der Gemeinschaftsstand soll aus mindestens 10 Ausstellern bestehen und zwischen 6 und 15 m² Standfläche pro Aussteller umfassen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit 60% bei den ersten 2 Messebeteiligungen und 50% ab der 3. Messebeteiligung, maximal 7.500 € je Messe und Aussteller.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 500 € – 7.500 €.

Frist und Status

Anmeldung zur Teilnahme bis spätestens 8 Wochen vor Messebeginn

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Unternehmen müssen Neuentwicklungen oder wesentliche Verbesserungen von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen vorweisen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsantrag vom BAFA,Anmeldung beim Messeveranstalter

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen

Wer kann Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen beantragen?

Kleine, innovative Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen?

Förderbetrag: 500 € – 7.500 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen beantragen?

Anmeldung zur Teilnahme bis spätestens 8 Wochen vor Messebeginn

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zur Teilnahme an Gemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
500 € – 7.500 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle