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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau und zur Erschließung von Absatzmärkten in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich. Sie erhalten die Förderung für Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Märkten,Vorhaben zur Absatzförderung mit endbegünstigten Unternehmen: Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf Messen, Ausstellungen und Märkten,Projekte zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter, Verbraucherinformationen zu land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten,Durchführung von Leistungsschauen berufsständischer Organisationen sowiePräsentation ländlichen Brauchtums sowie Berufswettbewerbe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme berufsständische Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,Unternehmen, Vereine, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus im Auftrag der endbegünstigten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus,Veranstalter regionaler landwirtschaftlicher Messen und Ausstellungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Endbegünstigte und Endbegünstigter müssen Sie Ihren Sitz oder eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben.Regionale landwirtschaftliche Messen und Ausstellungen müssen Sie im Land Brandenburg veranstalten.An Gemeinschaftsständen auf internationalen, nationalen und regionalen Messen, Ausstellungen und Märkten sowie Projekten zur Absatzförderung mit überregionalem Charakter müssen Sie mit mindestens 4 weiteren Unternehmen teilnehmen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung

Wer kann Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung beantragen?

Unternehmen, Verbände und Organisationen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Gartenbaus

Wer ist Fördergeber von Teilnahme an landwirtschaftlichen Messen, Ausstellungen und Maßnahmen der Absatzförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Brandenburg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Richtlinie zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr (Rili ÖPNV-Invest)
  • → Förderprogramm Kommunaler Straßenbau
  • → Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)

Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg

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