Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Investitionen in überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft.
Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen, Förderung nur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz von April bis September, Mitwirkung an der fachlichen Bewertung, Einhaltung der Zweckbindungsfristen.
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Jetzt Projekt prüfenKörperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände
Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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