Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Investitionen in überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen, Förderung nur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz von April bis September, Mitwirkung an der fachlichen Bewertung, Einhaltung der Zweckbindungsfristen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Wirtschaftlichkeitsberechnung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
Wer kann Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?
Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?
Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?
Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 2.100.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit