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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen

Förderung von Investitionen in überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Die Förderung erfolgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2,1 Mio. €. Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Ausschlüsse für die geförderten Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen, Förderung nur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz von April bis September, Mitwirkung an der fachlichen Bewertung, Einhaltung der Zweckbindungsfristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Wirtschaftlichkeitsberechnung

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Häufige Fragen zu Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen

Wer kann Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?

Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?

Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?

Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 2.100.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit

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