VeröffentlichtZuschuss

Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Investitionen in überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände.

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in Gartenbau und Landwirtschaft. Mitfinanziert werden Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz. Die Förderung erfolgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 2,1 Mio. €. Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Ausschlüsse für die geförderten Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.100.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Wirtschaftlichkeitsberechnung für technische Einrichtungen, Förderung nur in Regionen mit negativer klimatischer Wasserbilanz von April bis September, Mitwirkung an der fachlichen Bewertung, Einhaltung der Zweckbindungsfristen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Wirtschaftlichkeitsberechnung

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen

Wer kann Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?

Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?

Förderbetrag: 20.000 € – 2.100.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss zu überbetrieblichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen?

Fördergeber ist Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 2.100.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit