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Antrag möglichZuschuss

Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Aktivitäten im Technologiebereich, die das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein darstellen und damit der Information von Wirtschaft und Öffentlichkeit dienen sowie der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft Anknüpfungsmöglichkeiten für einen Technologietransfer bieten. Die Förderung konzentriert sich auf die Spezialisierungsfelder maritime Wirtschaft, Life Sciences, Energiewende und grüne Mobilität, Ernährungswirtschaft und digitale Wirtschaft. Sie erhalten eine Förderung für die Durchführung von oder Teilnahme an innovations-, technologie- oder technologietransferbezogenen Ausstellungen oder Ähnlichem,die Durchführung von Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Workshops, Zukunftswerkstätten, Studierendentagungen,öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Studien, Gutachten oder internetbasierte Veröffentlichungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent, für Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ideen- und Projektskizzen Ihres Vorhabens reichen Sie spätestens 10 Wochen, Ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Frist und Status

Ideen- und Projektskizzen müssen spätestens 10 Wochen, Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt als Unternehmen (bevorzugt kleine oder mittlere Unternehmen),Universität,Fachhochschule,Forschungseinrichtung,Technologietransfereinrichtung,Kompetenzzentrum,Clustermanagement,Fachverband,wissenschaftliche Organisation oderOrganisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Ähnliches, wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme müssen besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- und/oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes bestehen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.Ihre Maßnahme muss begründete Aussicht auf Erfolg haben und nach Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ideen- und Projektskizzen,Antrag

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Häufige Fragen zu Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)

Wer kann Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR) beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)?

Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR) beantragen?

Ideen- und Projektskizzen müssen spätestens 10 Wochen, Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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