Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen haben oder eine Forschungseinrichtung vertreten und ein Projekt im Technologiebereich planen, das das Innovationspotenzial in Schleswig-Holstein aufzeigt und den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft fördert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 75 %.
Ideen- und Projektskizzen müssen spätestens 10 Wochen, Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Sie sind antragsberechtigt als Unternehmen (bevorzugt kleine oder mittlere Unternehmen),Universität,Fachhochschule,Forschungseinrichtung,Technologietransfereinrichtung,Kompetenzzentrum,Clustermanagement,Fachverband,wissenschaftliche Organisation oderOrganisation der wirtschaftlichen Selbstverwaltung und Ähnliches, wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben oder Ihr Projekt einen Bezug zu Schleswig-Holstein hat.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung Ihrer Maßnahme müssen besondere innovations-, technologie-, technologietransfer- und/oder landesentwicklungspolitische Interessen des Landes bestehen.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.Ihre Maßnahme muss begründete Aussicht auf Erfolg haben und nach Ihrer Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage vertretbar sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorrangig einzelbetrieblichen Interessen dienen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 75 %.
Ideen- und Projektskizzen müssen spätestens 10 Wochen, Anträge spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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