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Antrag möglichZuschuss

T(h)ür Tierwohl – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb Rinder oder Schweine tiergerecht halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen fördert Sie als Landwirtin oder Landwirt bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren. Sie erhalten die Förderung für die Sommerweidehaltung von Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase sowie Mastrindern, die keiner Mutterkuhherde angehören (R1).die tiergerechter Haltung von Schweinen in Abferkel-/Gruppenbuchten mit jeweils planbefestigten Flächen und die Aufstallung auf Einstreu (S1).die Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Tierart und Nutzung und wird je Großvieheinheit gewährt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte ausschließlich in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA bis zum 30.9. des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ein.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Thüringen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Thüringen, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, ausüben, undeinen Betrieb selbst bewirtschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Tiere und Flächen gemäß der Regelungen des Förderprogramms selbst halten oder bewirtschaften.Sie müssen die Rinder über einen Zeitraum von 4 Monaten vom 1.5 bis zum 1.11.

(Weidezeitraum) und Schweine dauerhaft während des Kalenderjahres nach den Regelungen des Förderprogramms halten (Verpflichtungszeitraum).Die Tiere müssen Ihnen gemäß Viehverkehrsverordnung eindeutig zuzuordnen sein.

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Häufige Fragen zu T(h)ür Tierwohl

Wer kann T(h)ür Tierwohl beantragen?

Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Bis wann kann man T(h)ür Tierwohl beantragen?

Anträge müssen bis zum 30.09. des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von T(h)ür Tierwohl?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

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