Fördergeber: StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 213 Tagen
Der Studierendenrat fördert studentisches Leben durch finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen.
Antragsberechtigt sind: Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stura_mlu_halle“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg können Anträge stellen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenStudierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Gruppe „stura_mlu_halle". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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