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StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Der Studierendenrat fördert studentisches Leben durch finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Was wird gefördert?

Eine der wichtigsten Aufgaben des Studierendenrates, neben seinem hochschulpolitischem Engagement, ist die Förderung studentischen Lebens im universitären Umfeld. Dies wird vor allem durch das gezielte finanzielle Unterstützen der verschiedensten Veranstaltungen von Studierenden und Studierendeninitiativen gewährleistet. Von Seminaren, die Themen jenseits des universitären Alltags aufgreifen über Kunstausstellungen bis hin zu Partys reicht die Spannbreite, die durch die Arbeit des Studierendenrats ermöglicht wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „stura_mlu_halle“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg können Anträge stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausführlicher Finanzplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Wer kann StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beantragen?

Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Wie hoch ist die Förderung bei StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg?

Fördergeber ist StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört StuRa der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Gruppe „stura_mlu_halle". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt