Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen.
Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.
Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen.
Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind.
Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.
Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre.
Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten.
Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.
Sie bekommen keine Förderung unter anderem für laufende Betriebsausgaben, den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Unternehmen
Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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