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Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: September 2026 · Geprüft vor 40 Tagen

Wenn Sie neue Dienstleistungsangebote im Weintourismus umsetzen und neue Vermarktungskonzepte für Wein entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: touristische Infrastrukturmaßnahmen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte sowie Qualitätskontrollen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchführen.

Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete können gefördert werden, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienlich sind.

Touristische Infrastrukturmaßnahmen und regionale Marketingkonzepte müssen geeignet sein, das touristische Profil der jeweiligen Region zu schärfen.

Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse müssen Sie sicherstellen, dass das Vermarktungskonzept Qualitätsprodukte betrifft und Zusammenschlüsse auf mindestens 5 Jahre angelegt sind.

Sie halten die Zweckbindungsfristen ein.

Diese betragen bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei technischen Einrichtungen und Maschinen 5 Jahre sowie bei digitalen Anwendungen (zum Beispiel Internetseiten) 3 Jahre.

Die Summe Ihrer positiven Einkünfte (und die Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten) haben im Durchschnitt der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung EUR 140.000 pro Jahr bei Ledigen und EUR 170.000 pro Jahr bei Ehegatten nicht überschritten.

Maßgeblich sind hierbei die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide.

Sie bekommen keine Förderung unter anderem für laufende Betriebsausgaben, den Erwerb von Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, bauliche Sanierungsmaßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Wer kann Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?

Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern