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Stipendienprogramm für Medizinstudierende – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Stipendienprogramm unterstützt Medizinstudierende, die sich verpflichten, nach ihrer Weiterbildung in Sachsen-Anhalt zu arbeiten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Medizinstudierende ab dem 3. Studienjahr.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Medizinstudierende, wenn Sie sich verpflichten, nach der ärztlichen Weiterbildung für bis zu 3 Jahre in Sachsen-Anhalt in einer Region mit Sicherstellungsbedarf vertragsärztlich tätig zu sein. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erhält zu dem Stipendium, das sie Ihnen gewährt, einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der Ausgaben, KVSA und AOK beteiligen sich jeweils mit 25 Prozent an den Ausgaben. Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 200,00 monatlich im 3. Studienjahr, EUR 300,00 monatlich im 4. Studienjahr, EUR 500,00 monatlich im 5. Studienjahr, EUR 700,00 monatlich im 6. Studienjahr und kann bis zu 36 Monate gewährt werden. Maximal können Sie bis zu EUR 18.000 für ein Stipendium erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 200 € – 18.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_stipendium“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates, eingeschrieben an einer deutschen Hochschule, Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden, Verpflichtung zur vertragsärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stipendienprogramm für Medizinstudierende"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Stipendienprogramm für Medizinstudierende

Wer kann Stipendienprogramm für Medizinstudierende beantragen?

Medizinstudierende ab dem 3. Studienjahr

Wie hoch ist die Förderung bei Stipendienprogramm für Medizinstudierende?

Förderbetrag: 200 € – 18.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Stipendienprogramm für Medizinstudierende beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Stipendienprogramm für Medizinstudierende?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Stipendienprogramm für Medizinstudierende mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Stipendienprogramm für Medizinstudierende zur Gruppe „sachsen_anhalt_stipendium". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
200 € – 18.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt