Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Antragsberechtigt sind: Studierende der Humanmedizin.
Der Förderbetrag liegt bei 600 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3.
Studienjahr, die an einer Hochschule in Deutschland odereiner geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern eingeschrieben sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiet ist der ländliche Raum entsprechend der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).Wenn Sie an einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union eingeschrieben sind, müssen Sie mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolvieren.Sie verpflichten sich, Ihre fachärztliche Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums im ländlichen Raum aufzunehmen sowie dort vollständig zu absolvieren,nach erfolgreichem Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten und für mindestens 5 Jahre im ländlichen Raum als Ärztin oder Arzt tätig zu sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
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Jetzt Projekt prüfenStudierende der Humanmedizin
Förderbetrag: 600 €.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.
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