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Antrag möglichZuschuss

Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Studierende der Humanmedizin.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden. Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen. Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden. Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen. Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 600 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3.

Studienjahr, die an einer Hochschule in Deutschland odereiner geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern eingeschrieben sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Fördergebiet ist der ländliche Raum entsprechend der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).Wenn Sie an einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union eingeschrieben sind, müssen Sie mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolvieren.Sie verpflichten sich, Ihre fachärztliche Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums im ländlichen Raum aufzunehmen sowie dort vollständig zu absolvieren,nach erfolgreichem Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten und für mindestens 5 Jahre im ländlichen Raum als Ärztin oder Arzt tätig zu sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

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Häufige Fragen zu Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum

Wer kann Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum beantragen?

Studierende der Humanmedizin

Wie hoch ist die Förderung bei Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum?

Förderbetrag: 600 €.

Wer ist Fördergeber von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
600 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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