Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung touristischer Infrastrukturen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine),sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Ihr Vorhaben muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zu dessen Entwicklung leistet und für das ein regionales touristisches Konzept vorliegt,sich in das jeweilige regionale touristische Konzept einfügen und zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots und damit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen undder Anpassung der Angebote oder Geschäftsmodelle an die sich wandelnden Kundenanforderungen dienen oder es müssen neue Materialien oder innovative Prozesse zur Anwendung kommen.
Sie erhalten eine Förderung nur für solche Infrastrukturen und Angebote, die nachweislich zu mehr als 50 Prozent touristisch genutzt werden oder eine entsprechende Nutzung erwarten lassen.Wenn Sie die Förderung für digitale Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen oder für nachhaltige und klimaverträgliche touristische Angebote beantragen, muss eine Förderung auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums ausgeschlossen sein.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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