FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Niedersachsen
  4. /Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
Antrag möglichZuschuss

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung touristischer Infrastrukturen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Umsetzung von touristischen Projekten, die die Attraktivität und in der Folge auch die Gästezahlen einer touristischen Region steigern. Damit tragen die Projekte auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen,Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung touristischer Infrastrukturen in bestimmten staatlich anerkannten Heilbädern und Kurorten, wenn die Infrastruktur diskriminierungsfrei öffentlich zugänglich ist,die Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, wenn die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind,die Schaffung digitaler Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen,die Schaffung nachhaltiger und klimaverträglicher touristischer Angebote undausschließlich im Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“: Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung von Infrastrukturen, die der Art nach für eine Nutzung durch Touristinnen und Touristen geeignet und bestimmt sind und die in der Summe überwiegend touristisch sowie durch sonstige Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt normalerweise in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus GRW-Mitteln beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen und bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten.Bei ergänzender oder alternativer Förderung aus Landesmitteln beträgt die Höhe des Zuschusses in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen AusgabenDer Zuschuss kann in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ sowie in GRW-Fördergebieten maximal EUR 3 Millionen betragen, in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise maximal EUR 2 Millionen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften,juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine),sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.Ihr Vorhaben muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zu dessen Entwicklung leistet und für das ein regionales touristisches Konzept vorliegt,sich in das jeweilige regionale touristische Konzept einfügen und zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots und damit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU beitragen undder Anpassung der Angebote oder Geschäftsmodelle an die sich wandelnden Kundenanforderungen dienen oder es müssen neue Materialien oder innovative Prozesse zur Anwendung kommen.

Sie erhalten eine Förderung nur für solche Infrastrukturen und Angebote, die nachweislich zu mehr als 50 Prozent touristisch genutzt werden oder eine entsprechende Nutzung erwarten lassen.Wenn Sie die Förderung für digitale Angebote in öffentlich zugänglichen touristischen Einrichtungen oder für nachhaltige und klimaverträgliche touristische Angebote beantragen, muss eine Förderung auf Grundlage anderer Förderrichtlinien des Wirtschaftsministeriums ausgeschlossen sein.Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben.Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen

Wer kann Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle