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Antrag möglichDarlehen

Startkapital-Programm des Saarlandes – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich im Saarland selbstständig gemacht haben, gerade ein Unternehmen gegründet haben oder dies tun wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen als Startkapital erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Saarland stellt Ihnen als Existenzgründerin und Existenzgründer, Freiberuflerin und Freiberufler oder als Unternehmerin und Unternehmer Startkapital in Form von langfristigen Darlehen für Ihr noch junges Unternehmen zur Verfügung. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von Investitionen und zur Anschaffung von Betriebsmitteln. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe Ihres Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent Ihres Gesamtfinanzierungsbedarfs. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 25.000 innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Ihr Mindestkredit sollte EUR 2.500 betragen. Die Laufzeit Ihres Kredits beträgt bis zu 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. In den ersten 24 Monaten Ihrer Kreditlaufzeit trägt das Saarland die Zinsen. Unter besonderen Voraussetzungen kann die Zinssubvention auf 36 Monate verlängert werden. Schaffen Sie innerhalb von 2 Jahren mindestens 3 zusätzliche Vollarbeits- oder Ausbildungsplätze, können bis zu 20 Prozent Ihres Kreditbetrags in einen Zuschuss umgewandelt werden. Nehmen Sie freiwillig an einem der Förderprogramme „Förderung unternehmerischen Know-hows“ oder „Beratungsprogramm Saarland“ teil, wird Ihnen eine Zinssatzreduzierung um 1 Prozentpunkt gewährt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn dann an die SIKB weiter. Bitte legen Sie Ihrem Antrag außerdem Ihr Unternehmenskonzept sowie den Nachweis über Ihre fachliche und berufliche Qualifikation bei.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 25.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die zunächst nebenberuflich tätig werden oder bereits nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.

In begründeten Fällen, insbesondere bei Frauen, die nach Erziehungszeiten wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, wird auch eine 2.

Existenzgründung/-festigung gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die Förderung müssen Sie Folgendes vorlegen: ein Unternehmenskonzept, das die voraussichtliche Tragfähigkeit Ihrer angestrebten Existenzgründung schlüssig belegt, sowieeinen Nachweis Ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation durch Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs unter Beifügung der üblichen Zeugnisse.

Sollten trotz Ihrer vorgelegten Unterlagen Fragen zu Ihrem Unternehmenskonzept oder zu Ihrer fachlichen oder beruflichen Qualifikation offen bleiben, müssen Sie außerdem die Stellungnahme einer fachkompetenten Stelle einholen und vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Existenzgründungen im Gaststättengewerbe.

Erforderliche Unterlagen

  • Unternehmenskonzept,Nachweis über fachliche und berufliche Qualifikation

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Häufige Fragen zu Startkapital-Programm des Saarlandes

Wer kann Startkapital-Programm des Saarlandes beantragen?

Existenzgründer, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Startkapital-Programm des Saarlandes?

Förderbetrag: 2.500 € – 25.000 €.

Bis wann kann man Startkapital-Programm des Saarlandes beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank stellen.

Wer ist Fördergeber von Startkapital-Programm des Saarlandes?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Saarland
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Starter Stipendium Saar
  • → Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
  • → EFRE Nachrangdarlehensfonds II Saarland

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 25.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Saarland

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