Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich im Saarland selbstständig gemacht haben, gerade ein Unternehmen gegründet haben oder dies tun wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen als Startkapital erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 25.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Existenzfestigerinnen und Existenzfestiger innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die zunächst nebenberuflich tätig werden oder bereits nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit erzielt haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
In begründeten Fällen, insbesondere bei Frauen, die nach Erziehungszeiten wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, wird auch eine 2.
Existenzgründung/-festigung gefördert.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für die Förderung müssen Sie Folgendes vorlegen: ein Unternehmenskonzept, das die voraussichtliche Tragfähigkeit Ihrer angestrebten Existenzgründung schlüssig belegt, sowieeinen Nachweis Ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation durch Lebenslauf, Darstellung des beruflichen Werdegangs unter Beifügung der üblichen Zeugnisse.
Sollten trotz Ihrer vorgelegten Unterlagen Fragen zu Ihrem Unternehmenskonzept oder zu Ihrer fachlichen oder beruflichen Qualifikation offen bleiben, müssen Sie außerdem die Stellungnahme einer fachkompetenten Stelle einholen und vorlegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Existenzgründungen im Gaststättengewerbe.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer, Unternehmen
Förderbetrag: 2.500 € – 25.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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