Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel in den Kohleregionen.
Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie müssen personell und materiell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzuführen.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
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Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 90 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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