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KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

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Antrag möglichZuschuss

STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel in den Kohleregionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen.

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen einsetzen und insbesondere investive Maßnahmen zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten in Transformationstechnologien finanzieren. Gefördert werden Projekte in den folgenden 12 Förderkategorien: Vernetzung, Wissens- und Technologietransfer, Beratung, Qualifikation/Aus- und Weiterbildung, nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften, Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis, Außenwirtschaft, wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses, Stärkung unternehmerischen Handelns, innovative Ansätze, Herstellung von Transformationstechnologien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Sie müssen personell und materiell in der Lage sein, die Projektaufgaben durchzuführen.

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Wer kann STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten beantragen?

natürliche und juristische Personen

Wie hoch ist die Förderung bei STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038.

Wer ist Fördergeber von STARK – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten?

Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2038
Förderregion
Bundesweit

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