STARK – Stärkung der Transformationsdynamik – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung für Kommunen und Vereine in Strukturwandelregionen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, gemeinnützige Träger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend, quartalsweise Antragstellung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu STARK – Stärkung der Transformationsdynamik
Wer kann STARK – Stärkung der Transformationsdynamik beantragen?
Kommunen, Vereine, gemeinnützige Träger
Wie hoch ist die Förderung bei STARK – Stärkung der Transformationsdynamik?
Förderbetrag: 10.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man STARK – Stärkung der Transformationsdynamik beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von STARK – Stärkung der Transformationsdynamik?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: bafa.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt