VeröffentlichtZuschuss

STARK – Stärkung der Transformationsdynamik – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Kommunen und Vereine in Strukturwandelregionen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Vereine, gemeinnützige Träger.

Was wird gefördert?

Das STARK-Programm unterstützt Regionen im Strukturwandel. Sachsen-Anhalt ist als ehemalige Braunkohleregion besonders anspruchsberechtigt. Gefördert werden Investitionen in Daseinsvorsorge, Digitalisierung und kommunale Infrastruktur.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufend, quartalsweise Antragstellung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob STARK – Stärkung der Transformationsdynamik zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu STARK – Stärkung der Transformationsdynamik

Wer kann STARK – Stärkung der Transformationsdynamik beantragen?

Kommunen, Vereine, gemeinnützige Träger

Wie hoch ist die Förderung bei STARK – Stärkung der Transformationsdynamik?

Förderbetrag: 10.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man STARK – Stärkung der Transformationsdynamik beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von STARK – Stärkung der Transformationsdynamik?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: bafa.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt