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Antrag möglichZuschuss

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Projekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Sie erhalten eine Förderung für innovative Projekte, die modellhaft für andere erprobt werden sollen und zur Entwicklung einer engagementfreundlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement beitragen, vor allem für Fortbildungs- und Qualifizierungsprojekte,den Erfahrungsaustausch für bürgerschaftlich Engagierte,die Bildung von Netzwerken,Informationen über bürgerschaftliches Engagement. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme jeweils bis zum 15.11. für das laufende Bewilligungsjahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. November für das laufende Bewilligungsjahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.Sie müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben tragen.

Sie können Ihre Eigenbeteiligung auch durch unbare Eigenleistungen nachweisen.Ihr Projekt muss außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb Ihres privaten Bereichs liegen.Sie dürfen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht schon an anderer Stelle abgerechnet haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Erläuterung der vorgesehenen Maßnahme,Finanzierungsplan

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein

Wer kann Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein beantragen?

Vereine, Verbände, Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. November für das laufende Bewilligungsjahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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