Fördergeber: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Ihr Verein, Ihr Verband oder Ihre Initiative das bürgerschaftliche Engagement stärken möchte und deshalb Projekte für den Aufbau entsprechender Infrastrukturen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Vereine, Verbände, Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge müssen bis zum 15. November für das laufende Bewilligungsjahr eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen, Firmen und sonstige natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Gemeinden, Kreise und Ämter.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.Sie müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben tragen.
Sie können Ihre Eigenbeteiligung auch durch unbare Eigenleistungen nachweisen.Ihr Projekt muss außerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit und außerhalb Ihres privaten Bereichs liegen.Sie dürfen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht schon an anderer Stelle abgerechnet haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenVereine, Verbände, Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen
Förderquote: 80 %.
Anträge müssen bis zum 15. November für das laufende Bewilligungsjahr eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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