Sportförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 102 Tagen
Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des Sportfördergesetzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sportförderung
Wer kann Sportförderung beantragen?
Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände
Wer ist Fördergeber von Sportförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mi_sachsen_anhalt.
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