Sportförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen
Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des Sportfördergesetzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sportförderung
Wer kann Sportförderung beantragen?
Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände
Wer ist Fördergeber von Sportförderung?
Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mi_sachsen_anhalt.
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