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Sportförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 56 Tagen

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des Sportfördergesetzes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände.

Was wird gefördert?

Die Förderung des Sports erfolgt auf Grundlage des am 1.1.2013 in Kraft getretenen Sportfördergesetzes. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. und der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt werden gemäß § 6 des Sportfördergesetzes institutionell gefördert. Unterstützung erhalten mehr als 3.000 Sportvereine, 14 Kreis- und Stadtsportbünde und 51 Landesfachverbände in Form von Pauschalen. Die Förderung umfasst auch die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände.

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Häufige Fragen zu Sportförderung

Wer kann Sportförderung beantragen?

Sportvereine, Kreis- und Stadtsportbünde, Landesfachverbände

Wer ist Fördergeber von Sportförderung?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mi_sachsen_anhalt.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt