Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Stand: August 2026 · Geprüft vor 31 Tagen
Vielfältige Förderprogramme für Sportorganisationen in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sportorganisationen, Vereine, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 75.000 €.
Frist und Status
Fristen variieren je nach Programm
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V..
Voraussetzungen
Vereine und gemeinnützige Organisationen in Sachsen-Anhalt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis der Zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts
Wer kann Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts beantragen?
Sportorganisationen, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts?
Förderbetrag: bis 75.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts beantragen?
Fristen variieren je nach Programm
Wer ist Fördergeber von Förderprogramme für Sportorganisationen Sachsen-Anhalts?
Fördergeber ist Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.. Quelle: lsb_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 75.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt