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Antrag möglichSachleistung

Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Unterstützung für Veranstaltungen, die geschäftliche Beziehungen zwischen Start-ups und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen fördern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Private und öffentliche Organisationen, Gründungsinteressierte, Start-ups, Business Angels, Investoren, etablierte Unternehmen.

Was wird gefördert?

Private und öffentliche Organisationen, die Veranstaltungen im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen organisieren, können Unterstützung durch Sponsoring der NRW.BANK erhalten. Die Veranstaltungen müssen als Präsenzveranstaltungen stattfinden und mindestens 20 Teilnehmende haben. Zielgruppen sind Gründungsinteressierte, Start-ups, Business Angels, Investoren sowie etablierte Unternehmen und regionale Akteure der Start-up-Förderung. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, und die vollständige Anfrage sollte spätestens 20 Werktage vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 6 €.

Frist und Status

Die vollständige Anfrage sollte spätestens 20 Werktage vor der Veranstaltung vorliegen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Veranstaltung muss als Präsenzveranstaltung mit mindestens 20 Teilnehmenden stattfinden und die Zielgruppe muss klar definiert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnehmendennachweis,Kostenübersicht,Konzept der Veranstaltung

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Häufige Fragen zu Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen

Wer kann Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Private und öffentliche Organisationen, Gründungsinteressierte, Start-ups, Business Angels, Investoren, etablierte Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: bis 6 €.

Bis wann kann man Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen beantragen?

Die vollständige Anfrage sollte spätestens 20 Werktage vor der Veranstaltung vorliegen.

Wer ist Fördergeber von Sponsoring für Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6 €
Förderart
Sachleistung
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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