Fördergeber: Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Mit dem Preis will die Eberhard-Schultz-Stiftung helfen, die im UN-Sozialpakt von 1966 festgeschriebenen sozialen Menschenrechte durchzusetzen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen, Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im August.
Fördergeber und Antragstelle: Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation.
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Jetzt Projekt prüfenEinzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen, Unternehmen
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Die Bewerbungsfrist ist jedes Jahr im August.
Fördergeber ist Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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