Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie ein Neubauvorhaben für sozialen Wohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Baudarlehen und einen Zinszuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.700 € – 2.500 €.
Anträge sind zu jährlich festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an preiswertem Wohnraum bestehen.
Die Gemeinde hat einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse.Sie erhalten die Förderung nur für vollständige Wohnungen und nicht für Teile von Wohnungen.Für wohnberechtigte Haushalte gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die alle 3 Jahre angepasst werden.Die Wohnfläche, die sogenannte Regelwohnfläche, für die Sie eine Förderung beantragen können, beträgt bei Wohnungen für 1 Person bis 45 Quadratmeter,bei Wohnungen für 2 Personen bis 60 Quadratmeter undfür jede weitere Person 12 Quadratmeter mehr.
Im Gebäude entstehen mindestens 4 Wohneinheiten.Ihnen wird ein Baudarlehen nur gewährt, wenn sich auch die Kommune mit mindestens EUR 10.000 je Wohneinheit an der Finanzierung beteiligt.Für Ihr Projekt muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen und Sie müssen eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten erbringen.Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Förderbetrag: 1.700 € – 2.500 €. Förderquote: 40 %.
Anträge sind zu jährlich festgelegten Terminen einzureichen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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