Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Antragstellung zu festgelegten Terminen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig.Die Modernisierung, die Sie planen, muss mindestens 4 Wohnungen umfassen.Ihre Kosten für die Modernisierung müssen mindestens EUR 5.000 je Wohnung betragen.Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 75 %.
Antragstellung zu festgelegten Terminen
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →