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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Modernisierungsvorhaben an Mietwohnungen für Studierende oder Auszubildende oder für Haushalte mit wenig Einkommen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Finanzierungszuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, für studentische Haushalte und für Haushalte von Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnittes,der Wohnqualität, vor allem durch den Anbau von Balkonen,der natürlichen Belichtung und Belüftung,der energetischen Eigenschaften, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können,der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs),der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes,des Schallschutzes,der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen,der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze),Ausgaben für modernisierungsbedingte Instandsetzungen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Außerdem können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 30 Prozent des bewilligten Förderdarlehens erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Antragstellung zu festgelegten Terminen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der Mietwohnung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Wohnungen sind seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig.Die Modernisierung, die Sie planen, muss mindestens 4 Wohnungen umfassen.Ihre Kosten für die Modernisierung müssen mindestens EUR 5.000 je Wohnung betragen.Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen.

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Häufige Fragen zu Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen

Wer kann Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen beantragen?

Antragstellung zu festgelegten Terminen

Wer ist Fördergeber von Soziale Mietwohnraumförderung – Modernisierungsmaßnahmen?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Hessen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Sozialer Zusammenhalt
  • → Tourismusförderung Hessen
  • → ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Hessen

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