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Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt kommunale Infrastrukturprojekte in Sachsen-Anhalt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Sondervermögen "Infrastruktur" der Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert kommunale Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur. Ziel ist es, die Lebensqualität in den Gemeinden zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Kommunen in Sachsen-Anhalt sein.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm

Wer kann Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm beantragen?

Kommunen in Sachsen-Anhalt

Wer ist Fördergeber von Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt