Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt kommunale Infrastrukturprojekte in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen Kommunen in Sachsen-Anhalt sein.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm
Wer kann Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm beantragen?
Kommunen in Sachsen-Anhalt
Wer ist Fördergeber von Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen "Infrastruktur" - Kommunalarm zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_infrastruktu". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt