Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
100 Mrd. € Bundesförderung für kommunale Investitionen: Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, Digitalisierung. Projekte ab 50.000 €, Bewilligung bis 2036.
Antragsberechtigt sind: kommune.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesrepublik_investitionsfoe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.
Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme. Quelle: bundesfinanzministerium.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen zur Gruppe „bundesrepublik_investitionsfoe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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