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Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

100 Mrd. € Bundesförderung für kommunale Investitionen: Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, Digitalisierung. Projekte ab 50.000 €, Bewilligung bis 2036.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommune.

Was wird gefördert?

Das Sondervermögen Infrastruktur enthält 100 Mrd. € für investive Maßnahmen von Ländern und Kommunen. Förderfähig sind Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Verkehrswege, Wärme- und Energieinfrastruktur, Krankenhäuser und Digitalisierung. Mindestprojektvolumen: 50.000 €. Maßnahmen müssen nach dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein. Bewilligungen bis Ende 2036.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bundesrepublik_investitionsfoe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen

Wer kann Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen beantragen?

kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen beantragen?

Beschlossen März 2025. Bewilligungen bis Ende 2036.

Wer ist Fördergeber von Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen?

Fördergeber ist Bundesrepublik Deutschland – Umsetzung über Landesförderprogramme.

Ist Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen Infrastruktur – Investitionsförderung Länder und Kommunen zur Gruppe „bundesrepublik_investitionsfoe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
["Bundesweit"]