Sondervermögen "Infrastruktur" – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Landesarm - Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Das Sondervermögen "Infrastruktur" fördert verschiedene Projekte zur Verbesserung der Infrastruktur in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landesarm - Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „landesarm_infrastruktur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind abhängig von den spezifischen Projekten, die gefördert werden sollen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis der Zielgruppe
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sondervermögen "Infrastruktur" zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sondervermögen "Infrastruktur"
Wer kann Sondervermögen "Infrastruktur" beantragen?
Kommunen, Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Sondervermögen "Infrastruktur"?
Fördergeber ist Landesarm - Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Sondervermögen "Infrastruktur" mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sondervermögen "Infrastruktur" zur Gruppe „landesarm_infrastruktur". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt