Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie benachteiligte Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 95 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowierechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Schülercamps Die an Ihrem Vorhaben teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule im Freistaat Sachsen besuchen.Ihre Schülercamps finden in Sachsen statt.Die Teilnehmendengruppe setzt sich aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus mindestens 2 Schulen zusammen.Ihre Schülercamps finden außerhalb des Unterrichts und schulischer Angebote und Veranstaltungen in mehrwöchigen Ferien statt.Ihre Schülercamps wirken auf die Beseitigung individueller Defizite der Schülerinnen und Schüler hin, um die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn zu verringern.
Entwicklung und modellhafte Erprobung alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen Sie legen ein Konzept vor, in dem Sie darstellen, wie Ihr Vorhaben die Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Kooperationsmodellen der Jugendhilfe mit Schule und anderen Professionen und Akteuren durchführt.Die Maßnahme erfolgt in Kleingruppen.Sie gewährleisten die Umsetzung durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe beziehungsweise Träger, die umfassende Erfahrungen in der Jugendhilfe sowie die geeigneten personellen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen nachweisen können.Sie müssen eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule abschließen, die das Projekt schulseitig begleitet.Ihr Vorhaben kombiniert schulische Inhalte und praktische Angebote mit sozial- und heilpädagogischer Unterstützung und Elternarbeit.Sie konzentrieren den schulischen Teil auf die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch.
Für andere Schulfächer ermöglichen Sie einen fachübergreifenden und fächerverbindenden Unterricht mit praktischen Anteilen.Die Beschulung erfolgt durch abgeordnete Lehrkräfte.Die sozial- und heilpädagogische Unterstützung muss lern- und verhaltenstherapeutische Angebote umfassen, die über die gesetzlich geregelten Pflichtleistungen hinausgehen.Sie können sich bei den Anteilen des praktischen Lernens beispielsweise durch externes handwerkliches oder künstlerisches Personal unterstützen lassen oder diese in Form von Exkursionen und Praktika in Unternehmen stattfinden lassen.Bitte beachten Sie, dass je nach Projektbereich weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung der alternativen Lernangebote Ihr Vorhaben muss der Koordinierung und wissenschaftlichen Begleitung der alternativen Lernangebote, der fachlichen Unterstützung sowie dem Austausch und der Vernetzung der Umsetzungsvorhaben mit den relevanten Akteuren der Jugendhilfe und Schulen dienen.Ihr Vorhaben soll Aufschluss über erfolgreiche Ansätze der alternativen Lernangebote und deren Überführung in den Regelbetrieb geben.Die Koordinierungsstelle dient darüber hinaus als Kontakt- und Beratungsstelle zur Vermittlung in geeignete Umsetzungsvorhaben.Sie müssen das Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus, dem Landesamt für Schule und Bildung, den beteiligten Schulen und gegebenenfalls weiteren öffentlichen Trägern umsetzen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 95 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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