Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie erwachsenen Analphabetinnen und Analphabeten Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowierechtsfähige Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bildungsmaßnahmen Ihre Bildungsmaßnahmen in Teilzeit dienen der Vermittlung von grundlegenden Schriftsprachkompetenzen (Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Levels 1 bis 4) und der Verbesserung von weiteren Grundbildungskompetenzen und werden sozialpädagogisch begleitet.Die Teilnehmenden sind gering literalisierte Erwachsene, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.Sie legen ein pädagogisch-didaktisches Konzept vor, das die „Qualitätsstandards für die Durchführung von ESF-geförderten Alphabetisierungs- und Grundbildungsmaßnahmen“ beachtet.Sie führen die Maßnahme normalerweise mit mindestens 6 und höchstens 10 Teilnehmenden durch.Ihr Vorhaben umfasst normalerweise mindestens 8 und höchstens 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten je Woche über eine Laufzeit von 6 bis 12 Monaten zuzüglich 3 Monaten Nachbetreuung.
Koordinierungsstelle Ihre Koordinierungsstelle verfolgt das Ziel, durch Fachinformation und Vernetzung von Akteuren die Wirksamkeit von Vorhaben zu verstärken und zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit in Sachsen beizutragen.
Modellvohaben Ihr Vorhaben dient zum Aufbau und Betrieb von regionalen Grundbildungszentren, um regionale Unterstützungsleistungen zur Beratung und Vernetzung zu den Themen Alphabetisierung und Grundbildung sowie zur Umsetzung niedrigschwelliger Lernangebote zu erproben.Sie müssen über Erfahrungen auf dem Gebiet der Alphabetisierung und Grundbildung sowie Vernetzung verfügen und die für die Umsetzung des Vorhabens nötige fachliche Kompetenz nachweisen.Als regionales Grundbildungszentrum kooperieren Sie mit örtlichen Trägern und Institutionen sowie weiteren Akteuren im Sozialraum.
Sie agieren sowohl aufsuchend an verschiedenen Orten der Region als auch als zentrale Anlaufstelle und auf digitalen Wegen, um einen einfachen und bedarfsgerechten Zugang sowohl für arbeitslose, nichterwerbstätige als auch erwerbstätige Personen zu ermöglichen.Als regionales Grundbildungszentren schließen Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger der landesweiten Koordinierungsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung Wissenschaftlichen Begleitung Ihr Vorhaben dient zur Sensibilisierung und Einbindung von lokalen und regionalen Akteuren sowie zur Ansprache und Unterstützung von gering literalisierten Erwachsenen zur Teilnahme am lebenslangen Lernen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob SMK-ESF Plus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – A – Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderquote: 100 %.
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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