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Selbsthilfeförderung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: AOK Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft vor 165 Tagen

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Finanzierung von Selbsthilfegruppen und bietet eine Projektförderung an.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine.

Was wird gefördert?

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Finanzierung von Selbsthilfegruppen und bietet eine Projektförderung an. Hierbei haben die Gruppen die Möglichkeit Fördermittel pauschal oder für spezielle Projekte zu beantragen. Selbsthilfegruppen können Fördermittel für bspw. Raummieten, Veranstaltungen oder Telefonkosten beantragen. Diese kann für einmalige oder neue Projekte genutzt werden mit klaren inhaltlichen Vorgaben, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich klar begrenzt sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: AOK Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aok_sachsen_anhalt_selbsthilfe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Selbsthilfeförderung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Selbsthilfeförderung

Wer kann Selbsthilfeförderung beantragen?

Initiativen, Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Selbsthilfeförderung?

Förderbetrag: bis 2.000 €.

Bis wann kann man Selbsthilfeförderung beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Selbsthilfeförderung?

Fördergeber ist AOK Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Ist Selbsthilfeförderung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Selbsthilfeförderung zur Gruppe „aok_sachsen_anhalt_selbsthilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000 €
Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt