Fördergeber: AOK Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Finanzierung von Selbsthilfegruppen und bietet eine Projektförderung an.
Antragsberechtigt sind: Initiativen, Vereine.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Antragstellung fortlaufend möglich
Fördergeber und Antragstelle: AOK Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aok_sachsen_anhalt_selbsthilfe“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Selbsthilfeförderung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenInitiativen, Vereine
Förderbetrag: bis 2.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist AOK Sachsen-Anhalt. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Selbsthilfeförderung zur Gruppe „aok_sachsen_anhalt_selbsthilfe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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