Schulerfolg sichern – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen durch Schulsozialarbeit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Antragsfristen werden einzeln bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Schulträger.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schulerfolg sichern
Wer kann Schulerfolg sichern beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Bis wann kann man Schulerfolg sichern beantragen?
Antragsfristen werden einzeln bekanntgegeben.
Wer ist Fördergeber von Schulerfolg sichern?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Schulerfolg sichern mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Schulerfolg sichern zur Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt