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Schulerfolg sichern – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Verhinderung von Schulabbrüchen durch Schulsozialarbeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, die vorzeitigen Schulabbruch verhindern und den gleichen Zugang zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung ermöglichen. Sie erhalten die Förderung für bedarfsorientierte Schulsozialarbeit, die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger sowie regionale Netzwerkstellen. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab. Ihren Antrag richten Sie bitte zu einzeln bekanntgegebenen Antragsfristen an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Antragsfristen werden einzeln bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Schulträger.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Schulerfolg sichern"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schulerfolg sichern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Schulerfolg sichern

Wer kann Schulerfolg sichern beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Schulerfolg sichern beantragen?

Antragsfristen werden einzeln bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Schulerfolg sichern?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Schulerfolg sichern mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Schulerfolg sichern zur Gruppe „sachsen_anhalt_esf_plus". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt