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Schul(frei)räume – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Schulprojekten und Bildungsinitiativen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Schul(frei)räume' der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zielt darauf ab, innovative Schulprojekte und Bildungsinitiativen zu unterstützen. Es bietet finanzielle Mittel für die Schaffung und Verbesserung von Lernräumen sowie für die Integration von digitalen Lösungen in den Schulalltag.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_schulfreiraeume". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind die Einreichung eines detaillierten Projektplans und die Nachweisführung über die Verwendung der Mittel.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektplan,Finanzierungsnachweis

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Schul(frei)räume

Wer kann Schul(frei)räume beantragen?

Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Schul(frei)räume?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Schul(frei)räume mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Schul(frei)räume zur Gruppe „ib_schulfreiraeume". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt