Schul(frei)räume – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung von Schulprojekten und Bildungsinitiativen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_schulfreiraeume". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Einreichung eines detaillierten Projektplans und die Nachweisführung über die Verwendung der Mittel.
Erforderliche Unterlagen
- Projektplan,Finanzierungsnachweis
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Schul(frei)räume zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Schul(frei)räume
Wer kann Schul(frei)räume beantragen?
Bildungseinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Schul(frei)räume?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Schul(frei)räume mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Schul(frei)räume zur Gruppe „ib_schulfreiraeume". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt