Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Nichtwohngebäuden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Sanierung Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEigentümer von Nichtwohngebäuden
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Quelle: bafa.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →