Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Sächsische Hausarztstipendium fördert Medizinstudierende, die nach ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im ländlichen Raum hausärztlich tätig werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Medizinstudierende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 1.000 €.
Frist und Status
Bewerbungsfrist normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres, Verlängerung bis 31.3. möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin, die eine verbindliche Studienplatzzusage für den Studiengang Humanmedizin besitzen oder im 1.
bis 6.
Semester an einer Hochschule in Deutschland – vorrangig im Freistaat Sachsen – eingeschrieben sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie haben Ihren Lebensmittelpunkt in Sachsen.
Sie verpflichten sich, während der gesamten Dauer der Förderung eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einzugehen und pro Förderjahr 24 Tage in der Praxis zu verbringen.
Sie müssen Ihr Studium nach Möglichkeit im Rahmen der Regelstudienzeit durchlaufen.
Zudem verpflichten Sie sich, unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums eine Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder unter bestimmten Bedingungen einer anderen Facharztrichtung zu absolvieren.
Nach Abschluss der Facharztweiterbildung werden Sie binnen 6 Monaten für die Dauer von 6 Jahren, mindestens jedoch 1 Jahr pro angefangenem Förderjahr, hausärztlich oder in Ausnahmefällen auch fachärztlich in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Radebeul tätig.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten
Wer kann Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten beantragen?
Medizinstudierende
Wie hoch ist die Förderung bei Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten?
Förderbetrag: 1.000 € – 1.000 €.
Bis wann kann man Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten beantragen?
Bewerbungsfrist normalerweise vom 1.10. bis 15.11. des Studienjahres, Verlängerung bis 31.3. möglich.
Wer ist Fördergeber von Sächsisches Hausarztstipendium – Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 1.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen