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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Forschungsvorhaben mit Zuschüssen aus dem EFRE.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben in verschiedenen Bereichen wie Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie, Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS). Die Förderung umfasst Bruttopersonalausgaben, Sachausgaben, Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden. Grundlagenforschung ist nicht förderfähig.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)

Wer kann Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) beantragen?

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) zur Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt