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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung innovativer Forschungsvorhaben mit Zuschüssen aus dem EFRE.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung von Forschungsvorhaben in verschiedenen Bereichen wie Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie, Energie, Ernährungswissenschaften, Umweltwissenschaft, Material- und Lebenswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS). Die Förderung umfasst Bruttopersonalausgaben, Sachausgaben, Ausstattungs- und Geräteinvestitionen sowie kleine Baumaßnahmen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Nicht förderfähig

  • Die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden. Grundlagenforschung ist nicht förderfähig.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)

Wer kann Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) beantragen?

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Forschung und Innovation (EFRE) zur Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt