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Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung mit Mitteln aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bei der Umsetzung von folgenden Vorhaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich: Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten, transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen und Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten. Sie erhalten die Förderung für auf die Vorhaben bezogene Bruttopersonalausgaben sowie Sachausgaben und sonstige Ausgaben (zum Beispiel Dienstleistungen), Ausstattungs- und Geräteinvestitionen, Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen, (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben, kleine Baumaßnahmen, die dem Einbau geförderter Geräte dienen, sowie große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und die An-Institute von Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die geförderte Forschungseinrichtung oder Forschungsinfrastruktur darf nicht wirtschaftlich genutzt werden und muss einen Anwendungsbezug aufweisen.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Wer kann Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF) beantragen?

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)?

Fördergeber ist Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt WISSENSCHAFT – Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF) zur Gruppe „sachsen_anhalt_wissenschaft". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt