VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Sachsen-Anhalt STARK II – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK II unterstützt Investitionen in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK II der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die in Sachsen-Anhalt investieren möchten. Es umfasst verschiedene Fördermöglichkeiten, darunter Darlehen und Zuschüsse für innovative Projekte, Infrastrukturmaßnahmen und die Förderung von Bildungseinrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_stark_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Unternehmen und Bildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt STARK II

Wer kann Sachsen-Anhalt STARK II beantragen?

Unternehmen, Bildungseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt STARK II?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Sachsen-Anhalt STARK II mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt STARK II zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_stark_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt