Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 172 Tagen
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK II unterstützt Investitionen in verschiedenen Bereichen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Bildungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 %.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_stark_ii“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Unternehmen und Bildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Bildungseinrichtungen
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt STARK II zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_stark_ii". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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