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Sachsen-Anhalt Revier 2038 – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Kommunen im mitteldeutschen Braunkohle-Revier zur Bewältigung des Strukturwandels.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können. Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen: wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung, Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz, Naturschutz und Landschaftspflege. Sie können auch eine Förderung für Planungen, Bodenuntersuchungen und Voruntersuchungen als notwendige Begleitmaßnahmen bekommen, wenn die Maßnahmen vor nicht mehr als 5 Jahren fertiggestellt wurden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_revier_2038“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften im Investitionsgesetz Kohleregionen und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt Revier 2038

Wer kann Sachsen-Anhalt Revier 2038 beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung

Wie hoch ist die Förderung bei Sachsen-Anhalt Revier 2038?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Sachsen-Anhalt Revier 2038 beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet sein.

Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt Revier 2038?

Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Sachsen-Anhalt Revier 2038 mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt Revier 2038 zur Gruppe „sachsen_anhalt_revier_2038". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2038
Förderregion
Sachsen-Anhalt