Sachsen-Anhalt Revier 2038 – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung für Kommunen im mitteldeutschen Braunkohle-Revier zur Bewältigung des Strukturwandels.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet sein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „sachsen_anhalt_revier_2038“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften im Investitionsgesetz Kohleregionen und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sachsen-Anhalt Revier 2038
Wer kann Sachsen-Anhalt Revier 2038 beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Sachsen-Anhalt Revier 2038?
Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Sachsen-Anhalt Revier 2038 beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2038. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2038 abgeschlossen und bis zum 31.12.2040 vollständig abgerechnet sein.
Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt Revier 2038?
Fördergeber ist Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Sachsen-Anhalt Revier 2038 mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt Revier 2038 zur Gruppe „sachsen_anhalt_revier_2038". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 25.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2038
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt