Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023 – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen
Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_nga_breitban". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind die Teilnahme am Programm und die Einhaltung der Richtlinien für den Breitbandausbau.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzierungsplan,Nachweis der Projektumsetzung
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023
Wer kann Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023 beantragen?
Kommunen und Unternehmen
Wer ist Fördergeber von Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023 mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Sachsen-Anhalt NGA-Breitband ELER 2014-2023 zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_nga_breitban". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt