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SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher, einschließlich bis zu 20% Tilgungszuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Mit dem SAB Sachsenkredit 'Energie und Speicher' finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie den Einbau von dezentralen Speichern und Geothermie-Wärmepumpen. Es werden Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben gewährt und Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR angeboten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 35.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung nicht erreichbar

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Wer kann SAB Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen?

Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei SAB Sachsenkredit Energie und Speicher?

Förderbetrag: 35.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man SAB Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen?

Antragstellung nicht erreichbar

Wer ist Fördergeber von SAB Sachsenkredit Energie und Speicher?

Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
35.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
20 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Sachsen