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SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher, einschließlich bis zu 20% Tilgungszuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Mit dem SAB Sachsenkredit 'Energie und Speicher' finanzieren wir Investitionen im Freistaat Sachsen, insbesondere die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie den Einbau von dezentralen Speichern und Geothermie-Wärmepumpen. Es werden Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben gewährt und Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR angeboten.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei 35.000 € – 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Wer kann SAB Sachsenkredit Energie und Speicher beantragen?
Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei SAB Sachsenkredit Energie und Speicher?
Förderbetrag: 35.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von SAB Sachsenkredit Energie und Speicher?
Fördergeber ist SAB. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 35.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Sachsen