VeröffentlichtBürgschaft

SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen – Förderung in Sachsen

Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Das SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen bietet Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Es werden Kredite und Avale für Investitionen, Unternehmensnachfolgen und Betriebsmittel vebürgt. Ausgeschlossen sind Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500.000 € – 20.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.

Voraussetzungen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, natürliche Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Finanzierungsplan,Unternehmenskonzept

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Häufige Fragen zu SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Wer kann SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen?

Förderbetrag: 2.500.000 € – 20.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen?

Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500.000 € – 20.000.000 €
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Sachsen