SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen – Förderung in Sachsen
Fördergeber: SAB - Sächsische Aufbaubank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.500.000 € – 20.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sächsische Aufbaubank.
Voraussetzungen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, natürliche Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Finanzierungsplan,Unternehmenskonzept
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
Wer kann SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen?
Förderbetrag: 2.500.000 € – 20.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen?
Fördergeber ist SAB - Sächsische Aufbaubank. Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500.000 € – 20.000.000 €
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Sachsen