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Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Zuschüsse für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt für digitale Infrastrukturinvestitionen zur Verbesserung des digitalen Lehrens und Lernens.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Programm ermöglicht anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung, Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen zu erhalten, darunter IT-Hardware, Lernplattformen, Breitbandausbau, interaktive Displays, mobile Endgeräte, Softwarelizenzen und Personalschulungen. Investitionen müssen durch ein konkretes technisch-pädagogisches Konzept belegt werden. Mindestbetrag: 20.000 Euro; Höchstbetrag: 150.000 Euro (5.000 Euro für Schulungskosten). Förderquote bis zu 90 %; Mindest-Eigenanteil 10 %. Programm läuft bis 31. Dezember 2027.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt sowie landesweite Verbände solcher Einrichtungen.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung

Wer kann Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung beantragen?

Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung?

Förderbetrag: 20.000 € – 150.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung beantragen?

Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium

Wer ist Fördergeber von Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung zur Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 150.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt