Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Zuschüsse für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt für digitale Infrastrukturinvestitionen zur Verbesserung des digitalen Lehrens und Lernens.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt sowie landesweite Verbände solcher Einrichtungen.
Erforderliche Unterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung
Wer kann Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung beantragen?
Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung?
Förderbetrag: 20.000 € – 150.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung beantragen?
Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium
Wer ist Fördergeber von Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung?
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung zur Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt