Fördergeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Zuschüsse für anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt für digitale Infrastrukturinvestitionen zur Verbesserung des digitalen Lehrens und Lernens.
Antragsberechtigt sind: Anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 150.000 €.
Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind anerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt sowie landesweite Verbände solcher Einrichtungen.
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Jetzt Projekt prüfenAnerkannte Bildungseinrichtungen und Träger nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt, landesweite Verbände solcher Einrichtungen
Förderbetrag: 20.000 € – 150.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge bis zum 31. August des Vorjahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und das Ministerium
Fördergeber ist Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Richtlinien Digitalisierungsmaßnahmen Erwachsenenbildung zur Gruppe „mb_sachsen_anhalt_digital". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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