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Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Förderung von Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Schulträger.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm zielt darauf ab, eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität an Schulen zu schaffen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Es werden Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände gefördert, einschließlich der Beschaffung und Inbetriebnahme von Einrichtung und Ausstattung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Zuwendungen für Baumaßnahmen werden nur gewährt, wenn der Letztempfänger der Zuwendung Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest
Wer kann Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest beantragen?
Öffentliche Schulträger
Wer ist Fördergeber von Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest?
Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.
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