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Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: SAB - Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Förderung von Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulen im Rahmen des Startchancen-Programms.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Schulträger.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm zielt darauf ab, eine moderne, klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität an Schulen zu schaffen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Es werden Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände gefördert, einschließlich der Beschaffung und Inbetriebnahme von Einrichtung und Ausstattung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: SAB - Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Zuwendungen für Baumaßnahmen werden nur gewährt, wenn der Letztempfänger der Zuwendung Eigentümer oder Erbbauberechtigter des betroffenen Grundstücks ist.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest

Wer kann Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest beantragen?

Öffentliche Schulträger

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Startchancen Investitionen - RL StartInvest?

Fördergeber ist SAB - Sachsen-Anhalt. Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt