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Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jobcenter im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % für Maßnahmen zur Förderung von individuellem Coaching, Betriebsakquisiteuren, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Jobcenter im Sinne von § 6 d SGB II werden gefördert. Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).

Voraussetzungen

Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Andere Fördermaßnahmen dürfen nicht ersetzt werden.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)

Wer kann Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?

Jobcenter im Freistaat Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Quelle: sab.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen