VeröffentlichtZuschuss

Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jobcenter im Freistaat Sachsen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 100 % für Maßnahmen zur Förderung von individuellem Coaching, Betriebsakquisiteuren, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Gemeinwohlarbeit. Jobcenter im Sinne von § 6 d SGB II werden gefördert. Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).

Voraussetzungen

Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Andere Fördermaßnahmen dürfen nicht ersetzt werden.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)

Wer kann Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?

Jobcenter im Freistaat Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?

Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2

Wer ist Fördergeber von Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?

Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Quelle: sab.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen