Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Jobcenter im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Voraussetzungen
Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Andere Fördermaßnahmen dürfen nicht ersetzt werden.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
Wer kann Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?
Jobcenter im Freistaat Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2
Wer ist Fördergeber von Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen