Fördergeber: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen.
Antragsberechtigt sind: Jobcenter im Freistaat Sachsen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Andere Fördermaßnahmen dürfen nicht ersetzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenJobcenter im Freistaat Sachsen
Förderquote: 100 %.
Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) Förderung nach den Nummern 2
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Quelle: sab.
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