Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Zweckgebundener nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Jobcenter im Freistaat Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB).
Voraussetzungen
Teilnehmende müssen ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Andere Fördermaßnahmen dürfen nicht ersetzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)
Wer kann Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM) beantragen?
Jobcenter im Freistaat Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?
Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Richtlinie Sozialer Arbeitsmarkt (SAM)?
Fördergeber ist Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Quelle: sab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen